Ein bislang einvernehmlich praktiziertes paritätisches Wechselmodell kann zugunsten einer überwiegenden Betreuung durch einen Elternteil geändert werden, wenn dies dem Kindeswohl besser entspricht. Dem nachvollziehbaren Willen eines reifen zehnjährigen Kindes, seinen Lebensmittelpunkt stärker am Schulort und bei seinen dortigen sozialen Kontakten zu haben, kommt dabei erhebliches Gewicht zu.
mehrDas Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die befristete möblierte Vermietung ehemals dauerhaft vermieteter Wohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig sein kann.
mehrDas Bundesministerium der Finanzen hat die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026 bekannt gegeben.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass Kindergeld auch von einer Mutter zurückgefordert werden kann, die von ihrem volljährigen Kind nicht über den Abbruch der Suche nach einem Studienplatz oder Ausbildungsplatz informiert wurde.
mehrDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Krankenkasse die Entscheidung über die freiwillige Mitgliedschaft eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zurücknehmen kann, wenn diese auf unwahren Angaben über Vorversicherungszeiten beruht.
mehrDer Bundesgerichtshof entschied, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden „für die Reparatur erforderlichen Kosten“ keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen.
mehrEin Schreiben des Bundesfinanzministeriums bündelt und aktualisiert die steuerlichen Grundsätze für Rückstellungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.
mehrImmer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet.
mehrDie Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen.
mehrDas Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Bundeswehrbediensteten auf Anerkennung von Fußbeschwerden nach einem 12-Kilometer-Marsch als Dienstunfall abgewiesen, weil die Beschwerden auf bereits bestehenden Vorerkrankungen beruhten und nicht ursächlich durch den Marsch verursacht wurden.
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Letzte Änderung: 28.10.2025 © Mario Pieczonka -Steuerberater- 2025